Honorar

Honorar

Anmerkung: Die nachfolgend aufgeführten Honorarposten sollen einen groben Überblick über die ggf. anfallenden Gutachtenkosten geben. Es handelt sich um Beispiele der wesentlichen Kosten. Die Liste ist nicht abschließend. Eine genaue Auflistung ist dem bei einer Beauftragung zugrundeliegenden Sachverständigenvertrag zu entnehmen.

Verkehrswertgutachten

Die Vergütung für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens setzt sich aus dem Grundhonorar, potentieller Zuschläge und den Nebenkosten zusammen (jeweils zzgl. MwSt.).

Das Grundhonorar (ab 200.000 €) wird in Anlehnung an die Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung – VermWertKostO NRW berechnet (Wert bis 1 Mio. €: 0,2 Prozent vom Wert zuzüglich 1 400 €; Wert über 1 Mio. € bis 10 Mio. €: 0,1 Prozent vom Wert zuzüglich 2 400 €; Wert über 10 Mio. bis 100 Mio. €: 0,03 Prozent vom Wert zuzüglich 9 400 €).

Somit ergibt sich abhängig vom Verkehrswert jeweils beispielhaft folgendes Grundhonorar:

Verkehrswert
(Beispiel)
Grundhonorar
(netto)
Grundhonorar
(brutto)
bis 200.000,00 €1.800,00 €2.142,00 €
500.000,00 €2.400,00 €2.856,00 €
1.000.000,00 €3.400,00 €4.046,00 €
5.000.000,00 €7.400,00 €8.806,00 €
10.000.000,00 €12.400,00 €14.756,00 €
100.000.000,00 €39.400,00 €46.886,00 €

Bei Bewertungsbesonderheiten oder erschwerten Bedingungen (z.B. Erbbaurechte, Nießbrauch, Wohnungsrecht, Denkmalschutz, wesentliche Unterhaltungsbesonderheiten, etc.) erfolgen Zuschläge auf das Grundhonorar.

Die Nebenkosten setzten sich i.d.R. im Wesentlichen aus folgenden Positionen zusammen:

Unterlagenbeschaffung und / oder Anfertigung, notwendige Aufmaße und Flächenberechnungen, Fahrtkosten, Kopierkosten, etc. werden als Zusatzleistungen nach Zeitaufwand zu 150 € die Stunde zzgl. MwSt. (= 178,50 €) abgerechnet. Zusätzlich werden die bei der Beschaffung notwendiger Unterlagen anfallende Gebühren weiterberechnet. Die Kosten für weitere Gutachtenleistungen bzw. detailliertere Angaben bitte ich telefonisch oder schriftlich anzufragen.