HypZert

HypZert

Infolge der zunehmenden regulatorischen Anforderungen innerhalb der Finanzwirtschaft sowie der wachsenden Komplexität immobilienökonomischer Problemstellungen steigen auch die Anforderungen an die in der Finanzwirtschaft tätigen Immobiliengutachter. Da alle Marktteilnehmer auf die Qualität der erstellten Gutachten vertrauen können müssen, führt eine Qualitätssicherung in diesem Bereich zu einer deutlichen Risikominderung für alle Beteiligten.

HypZertIn der deutschen Finanzwirtschaft hat sich als Gütesiegel für Immobiliengutachter die Personalzertifizierung der HypZert GmbH durchgesetzt. Diese basiert auf den hohen Anforderungen der ISO/IEC 17024. Mit dem international anerkannten und personengebundenen Zertifikat der HypZert weisen Immobiliengutachter ihre Kompetenz bei der Erstellung von Gutachten nach sowie die Einhaltung von Berufsgrundsätzen.

Für die in der Finanzwirtschaft tätigen Immobiliengutachter sind insbesondere die in § 6 BelWertV geregelten Anforderungen an die Gutachter von Interesse. Explizit sind dort die Zertifizierung nach ISO/IEC 17024 sowie das Vorhandensein von besonderen Kenntnissen und Erfahrungen auf dem Gebiet der Beleihungswertermittlung aufgeführt.

In das Tätigkeitsgebiet eines Immobiliengutachters für finanzwirtschaftliche Zwecke – CIS HypZert (F) fallen neben Standardimmobilien insbesondere die folgenden Objekte:

  • Objekte, für die im Rahmen der Beleihungswertermittlung ein Modernisierungsrisiko (entsprechend Anlage 1 BelWertV – Modernisierungsrisiko b, c, d) angesetzt werden muss
  • Objekte, für die spezielle betriebswirtschaftliche Kenntnisse für die Bewertung von Management-/Betreiberimmobilien erforderlich sind; z. B. Gewerbeparks, Logistikimmobilien, Handelsimmobilien, Hotelimmobilien, Freizeitimmobilien, Sozialimmobilien, Tankstellen/Autohöfe und ähnliches
  • Immobilienportfolios

(Quelle: HypZert Zertifizierungsprospekt)

Die Gesellschafter der HypZert GmbH sind folgende Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft:

Bundesverband deutscher Banken

Der Bundesverband der deutschen Banken vertritt als Stimme der privaten Finanzwirtschaft die Interessen des privaten Kreditgewerbes und vermittelt zwischen den Interessen der privaten Banken, Politik, Verwaltung, Verbraucher und der Wirtschaft.

Deutscher Sparkassen- und Giroverband

Der DSGV vertritt die Interessen der 379 Sparkassen, der Landesbanken-Konzerne, der DekaBank, acht Landesbausparkassen, elf Erstversicherer-Gruppen der Sparkassen und zahlreichen weiteren Finanzdienstleistungs-Unternehmen.

Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands

Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB vertritt die Interessen von 61 Mitgliedern, darunter die Landesbanken sowie die Förderbanken des Bundes und der Länder.

Verband deutscher Pfandbriefbanken

Der vdp repräsentiert die bedeutendsten Kapitalgeber für den Wohnungs- und Gewerbebau sowie den Staat und seine Institutionen und vertritt die pfandbriefspezifischen Interessen seiner Mitgliedsinstitute gegenüber Gesetzgeber, Aufsicht, Ratingagenturen und sonstigen Marktteilnehmern.

Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V.

Der BVR ist der Spitzenverband der genossenschaftlichen Kreditwirtschaft in Deutschland. Mitglieder sind alle Genossenschaftsbanken.

Verband der Privaten Bausparkassen

Der Verband der Privaten Bausparkassen e.V. vertritt die 11 privaten Bausparkassen in Deutschland.

(Quelle: HypZert.de)